
International Office
Wir zeigen Ihnen den Weg – von der Anreise bis zur Forschung.
Ein Umzug ins Ausland ist ein großer Schritt – spannend, aber oft auch herausfordernd.
Wir im International Office begleiten Sie und Ihre Familie bei allen Fragen rund um Ihre Einreise und Ankunft in Deutschland.
Unser Anspruch ist es, dass Sie sich am Max-Planck-Institut willkommen, gut unterstützt und bereit für den nächsten Karriereschritt fühlen.
Mit unserer Hilfe können Sie sich schnell orientieren, bürokratische Hürden souverän meistern – und sich ganz auf Ihre Forschung konzentrieren.
Unser Ziel ist es, internationalen Wissenschaftler*innen von Anfang an das Gefühl zu geben, willkommen zu sein und gut unterstützt zu werden – damit sie sich ganz auf ihre Forschung konzentrieren können.
Wir bieten vorausschauende, zuverlässige und lösungsorientierte Unterstützung bei allen Fragen rund um Visa und Aufenthalt.
Effiziente Abläufe, der Abbau bürokratischer Hürden und ein exzellenter Service stehen für uns im Mittelpunkt.
Unsere Arbeit basiert auf Respekt, Aufmerksamkeit und Verantwortungsbewusstsein – mit dem Ziel, jedem Forschenden einen sorgenfreien Start am Institut zu ermöglichen.
Bitte zögern Sie nicht, das International Office bei allen Fragen vor, während und nach Ihrem Aufenthalt in Deutschland zu kontaktieren. Einige bürokratische Prozesse können ggf. mehr Zeit als gedacht in Anspruch nehmen, so dass eine frühzeitige Kontaktaufnahme sinnvoll ist. Wir freuen uns sehr, Sie bald in Frankfurt begrüßen zu dürfen!
Bitte beachten Sie: Alle Angaben basieren auf unserem aktuellen Wissensstand und unseren Erfahrungen bei der Betreuung unserer internationalen Gäste und Forschenden. Die bereitgestellten Informationen dienen lediglich zur Orientierung. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Informationen vollständig sind oder dem neuesten Stand von Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Für rechtliche und aktuelle Informationen konsultieren Sie bitte die Webseiten und Informationsquellen Ihrer Botschaft, des Bundesjustizministeriums und der jeweilig zuständigen Behörden.