Einwohnermeldeamt
Nach dem deutschen Meldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug in eine Wohnung, in ein Haus oder auch das Gästehaus des Instituts, bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt / Bürgeramt anmelden.
Anmeldung beim Bürgeramt
Wenn Sie in eine Wohnung innerhalb Frankfurts ziehen, können Sie einen Termin bei einem der Bürgerämter in Frankfurt über die Online-Terminvereinbarung buchen. Sie können eines der Bürgerämter wählen unabhängig davon in welchem Stadtteil Frankfurt Ihre Wohnung liegt. Das Bürgeramt Nordwest befindet sich direkt neben dem Nordwestzentrum, das vom Max-Planck-Institut für Biophysik nur wenige U-Bahn Stationen entfernt ist und aureichend Parkmöglichkeiten bietet.
Bitte kontaktieren Sie das International Office, wenn Sie Unterstützung benötigen.
Benötigte Unterlagen
Um Ihren Wohnsitz anzumelden, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- einen Termin beim zuständigen Einwohnermeldeamt/Bürgeramt
- Ihren Reisepass sowie den von etwaigen Ehepartnern und Kindern, sofern diese mit Ihnen in derselben Wohnung eingezogen sind.
- die Wohnungsgeberbescheinigung
- sofern zutreffend: Original-Heiratsurkunde und Original-Geburtsurkunden von Kindern (zusätzlich jeweils eine amtlich-beglaubigte deutsche Übersetzung)
Bitte beachten Sie: Alle Angaben basieren auf unserem aktuellen Wissensstand und unseren Erfahrungen bei der Betreuung unserer internationalen Gäste und Wissenschaftler. Die bereitgestellten Informationen dienen lediglich zur Orientierung. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Informationen vollständig sind oder dem neuesten Stand von Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Für rechtliche und aktuelle Informationen konsultieren Sie bitte die Webseiten und Informationsquellen Ihrer Botschaft, des Bundesjustizministeriums und der jeweilig zuständigen Behörden.