Einwohnermeldeamt

Einwohnermeldeamt

Nach dem deutschen Meldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug in eine Wohnung, in ein Haus oder auch das Gästehaus des Instituts, bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt / Bürgeramt anmelden.

Wenn Sie in eine Wohnung innerhalb Frankfurts ziehen, können Sie die Online-Terminvereinbarung nutzen. Bitte kontaktieren Sie das International Office, wenn Sie Unterstützung benötigen.

Um Ihren Wohnsitz anzumelden, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • einen Termin beim zuständigen Einwohnermeldeamt/Bürgeramt
  • Ihren Reisepass sowie den von etwaigen Ehepartnern und Kindern
  • die Wohnungsgeberbescheinigung
  • sofern zutreffend: Original-Heiratsurkunde und Original-Geburtsurkunden von Kindern (zusätzlich jeweils eine amtlich-beglaubigte deutsche Übersetzung)

 

Nützliche Links:

Einwohnermeldeamt / Bürgeramt der Stadt Frankfurt am Main:

https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/buergeramt-statistik-und-wahlen/buergeraemter/terminservice

Bundesmeldegesetz:

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/

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