Visum und Aufenthaltserlaubnis

Ein gültiger Reisepass ist zwingend notwendig, um nach Deutschland einreisen zu dürfen. Für die meisten EU-Bürger genügt ein nationaler Ausweis. Abhängig von Ihrer Nationalität müssen Sie ggf. bereits ein gültiges Visum bei der Einreise vorweisen. Selbst wenn es Ihnen aufgrund Ihrer Nationalität erlaubt ist, ein Visum erst nach der Einreise in Deutschland zu beantragen, ist es sinnvoll dieses vorab bereits in Ihrem Heimatland zu beantragen, da Sie ansonsten Ihre Arbeit erst aufnehmen können, wenn die mit dem Visum verbundene Arbeitserlaubnis erteilt wurde.

Der Homepage des Auswärtigen Amtes können Sie entnehmen, wo Sie ein Visum beantragen können (in der Regel die Deutsche Botschaft Ihres Heimatlandes) und welche Unterlagen dafür benötigt werden. Auch wenn ein Visum manchmal innerhalb von zwei Wochen erteilt wird, empfehlen wir eindringlich, dieses bereits zwei Monate im Voraus zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Beantragung eines Visums Ihre zukünftige Adresse in Deutschland angeben müssen. Sofern Sie (zunächst) unser Gästehaus nutzen werden, wird Ihre zukünftige Adresse die folgende sein: Max-von-Laue-Str. 5, 60438 Frankfurt am Main, Deutschland.

 

Nützliche Links:

Working in Germany: Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland (Die Bundesregierung): 

https://www.make-it-in-germany.com/de/

Auswärtiges Amt:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/

Ausländerbehörde der Stadt Frankfurt am Main:

https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/ordnungsamt/auslaenderbehoerde

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